Organisation |
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Wer wir sind:Die Eichdirektion Nord ist zuständig für das gesetzliche Mess- und Eichwesen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig Holstein. Die Eichdirektion Nord ist eine zum 01. Januar 2004 gegründete rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie besitzt Dienstherrenfähigkeit, führt ein kleines Dienstsiegel und hat alle Rechte zur Überwachung und Kontrolle gemäß Eichgesetz. Träger der Eichdirektion Nord sind die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Mecklenburg-Vorpommern und das Land Schleswig-Holstein. Auf der Grundlage des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der Eichdirektion Nord vom 27. August 2003 ist es erstmals in der Bundesrepublik Deutschland gelungen, die Aufgaben des gesetzlichen Mess- und Eichwesens in einer rechtsfähigen, Länder übergreifenden Anstalt des öffentlichen Rechts zusammen zu führen. Zum 01. Januar 2008 trat die Eichverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns der Eichdirektion Nord bei, so dass in ganz Norddeutschland das gesetzliche Messwesen durch eine einzige länderübergreifende Institution gewahrt wird. Mit dieser 3-Länder-Anstalt wird ein zukunftsweisendes Konzept realisiert, das die Wahrnehmung wichtiger hoheitlicher Aufgaben unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Aspekte mit hoher Kostentransparenz und Nutzung der Optimierungsmöglichkeiten und Synergien ermöglicht. Der Sitz der Eichdirektion Nord ist Kiel. Die Organe der Eichdirektion NordOrgane der Eichdirektion Nord sind der Verwaltungsrat und der Vorstand Der Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat führt die Aufsicht über die Tätigkeit des Vorstandes, er beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Eichdirektion Nord. Die Mitglieder sind:
Vertretungs- und Zeichnungsbefugnis Sind Erklärungen im Namen der Eichdirektion Nord abzugeben, so können diese in Vertretung eines Vorstandes für seinen Aufgabenbereich von dem anderen Vorstand und N. N. gemeinsam gezeichnet werden. Für den laufenden Geschäftsbetrieb gelten die Regelungen der Geschäftsordnung der Eichdirektion Nord. Die GeschäftsbereicheDie Eichdirektion Nord eicht, prüft und überwacht alle Messgeräte im geschäftlichen Verkehr in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein und gewährleistet so ein Höchstmaß an Verbraucherschutz und Rechtsfrieden im Handel und geschäftlichen Verkehr. Daneben ist die Eichdirektion Nord Ansprechpartner für Industrie und Handel bei allen Fragen und Problemen um Messgeräte. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen machen von diesem Serviceangebot der Eichdirektion Nord vor dem Hintergrund der Globalisierung und Europäisierung des zunehmend komplexer werdenden Messgerätemarktes zunehmend Gebrauch. Beispielsweise prüfen, überwachen und eichen wir im Verbraucherschutz und Handel
im Gesundheitsschutz
im Verkehrswesen
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